Geringwertige Wirtschaftsgüter

Wissen

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis netto 1.000,00 € werden nicht auf den üblichen Anlagekonten, sondern über 6800 BMK oder auf einen Sammelposten 0895 SP gebucht.

Änderung ab Abschlussprüfung 2019

Im Moment gilt als Obergrenze für Kleingüter (Buchung über 6800 BMK) der Nettowert von 150,00 €.

Ab der Abschlussprüfung 2019, also für alle Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2017/2018 in die 9. Klasse gehen, liegt die Obergrenze für Kleingüter bei 250,00 € netto.

(Für Lehrkräfte: Hinweis auf Neuerung im ISB Infobrief vom Oktober 2017)

Video für Schüler, die 2018 Abschlussprüfung schreiben

Video für Schüler, die ab 2019 Abschlussprüfung schreiben

Digitale Übungen

 Übung 1

 Übung 2

Übungen zum Download

Dieses Arbeitsblatt kannst du herunterladen und auf Papier üben.
Mit der Lösung kannst du dich selbst überprüfen.