Wenn Werkstoffe/Handelswaren falsch oder mangelhaft geliefert wurden, können diese zurückgeschickt werden. Behält man die Ware trotzdem (weil man sie ggf. anderweitig benutzen oder als „B-Ware“ weiterverkaufen kann), kann man einen nachträglichen Preisnachlass aushandeln. Diesen erhält man meist in Form einer Gutschrift.
In diesem Video lernst du, wie du Unterkonten für Bezugskosten und Unterkonten für Nachlässe richtig abschließt.
Übung 1
Übung 2
Diese Arbeitsblätter kannst du herunterladen und auf Papier üben.
Mit der Lösung kannst du dich selbst überprüfen.