Bei Falschlieferungen oder Sachmängeln an eingekauften Werkstoffen können wir diese an die Lieferanten zurückschicken. Wir erhalten dann in der Regel eine Gutschrift in Höhe des zurückgeschickten Warenwerts. Das wird buchhalterisch über eine Stornobuchung erfasst.
Übung 1
Übung 2
Dieses Arbeitsblatt kannst du herunterladen und auf Papier üben.
Mit der Lösung kannst du dich selbst überprüfen.