Geringwertige Wirtschaftsgüter bis netto 1.000,00 € werden nicht auf den üblichen Anlagekonten, sondern über 6800 BMK oder auf einen Sammelposten 0895 SP gebucht.
Im Moment gilt als Obergrenze für Kleingüter (Buchung über 6800 BMK) der Nettowert von 150,00 €.
Ab der Abschlussprüfung 2019, also für alle Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2017/2018 in die 9. Klasse gehen, liegt die Obergrenze für Kleingüter bei 250,00 € netto.
(Für Lehrkräfte: Hinweis auf Neuerung im ISB Infobrief vom Oktober 2017)
Übung 1
Übung 2
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Mit der Lösung kannst du dich selbst überprüfen.